Italian guns (Not KofI):
12. 4-pfündiges Gebirgsgeschütz des Königreichs Sardinien, gegossen von Giov. Batt. Cebrano in Turin 1757. Caliber 7'7 Cm., Länge 144 Cm. Am Vorderstücke der Name des Geschützes
«Villa»; vor dem Zündloche, welches mit einem hervorragenden eisernen Zündlochkern verschraubt ist, das von einer Krone gedeckte Monogramm C E (Carl Emanuel III.
1732——1773), darunter von späterer Hand roh eingeschlagen R. I. (Vgl. oben S. 377, Anm. zu Nr. 48.) Das Rohr hat am Kopfe und Hinterstücke besondere Visirvorrichtungen und eine
abnorm gestaltete Bodentraube, aber (gleich den drei vorhergehenden Stücken) keine Henkel. *)
13 – 23. Elf 8-pfündige Batteriekanonen des Königreichs Sardinien. Nr. 13, 14, 16 und 17 gegossen von Giov. Batt. Cebrano in den Jahren 1758, 1759, 1761; Nr. 15 von Alessandro Bianco 1759; Nr. 18 – 20 von Giac. Ant. Bianco 1780; Nr. 21 – 23 von Francesco Bianco 1793 und 1795. Caliber 9-6 Cm., Länge 267 Cm. Sämmtliche Rohre sind von gleicher Form; die meisten derselben wurden noch in diesem Jahrhunderte in Oesterreich gebraucht, wie die kupfernen Zündlochkerne und der Classificationsbuchstabe anzeigen. Die im Schriftbande angebrachten Namen lauten: Edipo, Egisto, Cithoro, Antimaco, Mirtolo, II pietoso, II mago, II
diletto, L'innocente, II rospo, Androgeo; in einem Barockschild die auch auf französischen und in ähnlicher Form auf preussischen Geschützen (vgl. Nr. 96-97, 100-111,
165-167) angebrachte Devise: VLTIMA RATIO REGVM; bei Nr. 13-17 das Wappen der Pallavicini. Am Hinterstücke ein mit der Königskrone bedeckter Adler, in dessen Brustschilde das savoysche Kreuz. Das Zündloch besitzt einen Aufloderungsgang.*)- angefüührten Stellen gebotenen Daten üüber den Giesser vgl. auch Zeitschrift füür historische
Waffenkunde l, S. 121.
*) Nr. 12 ist wohl identisch mit dem bei Leber, S. 456 angeführten italienischen Dreipfünder von 1757. Die drei vorhergehenden Stücke erwähnt Leber nicht, Nr. I0 und 11 sollen nach einer Notiz Dolleczek's aus Palmanuova herstammen. —— Bei Nr. 12 und ebenso bei den folgenden französischen und italienischen Rohren ist hier die französische Gewichtsbezeichnung zu Grunde gelegt, während Leber entsprechend der zu seiner Zeit im Zeughause gebräuchlichen Classificierung auch diese fremdländischen Rohre zum Theil in die österreichischen Calibergattungen (3-, 6-, 12-, 18- und 24-Pfünder) eingereiht hat.
24-33. Zehn 32-pfündige Batteriekanonen des Königreichs Sardinien. Nr. 24 gegossen von Giov. Batt. Cebrano 1769; die folgenden von Giacomo Antonio Bianco 1781——1790. Caliber
15 Cm., Länge 323 Cm. Form und Verzierung den 8-pfündigen Kanonen ähnlich; Nr. 28 und 33 sind nicht ausgearbeitet und tragen keine Inschriften, bei Nr. 3o fehlt der Name, bei den
übrigen lauten dieselben: L'insolente, L'anotomico, II sanglante, L'incredulo, Etna, L'Europeo und Centurione. Auf Nr. 29 eine Inschrift, laut deren dieses Rohr am 30. Juni 1785 in Gegenwart des zu Besuch in Turin weilenden Königs Ferdinand IV. von Sicilien und seiner Gemahlin, sowie des sardinischen Königspaares gegossen wurde.
34. 4-pfündiges Feldstück des Königreichs Sardinien, gegossen von Francesco Bianco in Turin 1793. Caliber 7-8 Cm., Länge 215 Cm. Form und Verzierung wie bei den vorgehenden; der Name des Geschützes ist ««Filarmonico»».
*) Zwei piemontesische 6-Pfünder von 1761 und 1780 erwähnt Leber, S. 456, sie sind wohl mit Nr. 17 und einem der folgenden Rohre identisch; Nr. 14 beschrieben (mit der unrichtigen Namensform Egoisto) bei Boeheim, Mitth. der Centr.-Comm., N. F. 12, 58. Nr. 35; der Name des Geschützes «Annibale», jener des Grossmeisters der Artillerie Cav. Cesare di Saluzzo. Um das Rohr in österreichischer Lafette gebrauchen zu können, sind auf die Schildzapfen eiserne Büchsen aufgezogen.
39 und 40. Zwei 8-pfündige Batteriegeschütze des Herzogthums Modena, gegossen von Harivel in Modena in den Jahren 1751 und 1752. Caliber 9 Cm., Länge 217 Cm. Form und
Verzierung den sardinischen Geschützen ähnlich. Nr. 39 ist am Kopf mit dem Adler, 40 mit Blattwerk geschmückt. Die Namen der Rohre («Il leone» und «L'unicorno») am
Vorderstücke, darunter der Name des Grossmeisters der Artillerie A. comes Sabbatini; am Hinterstücke Wappen und Name des Herzogs Franz III. von Modena mit dem Wahlspruche:
NON AEMULATUR.*)
4l——43. Drei 32-pfündige Batteriekanonen des Herzogthums Modena, gegossen von Harivel 1752. Caliber 15 Cm., Länge 322 Cm. Die Namen der Geschütze sind: «Borso», «Folco»
und «Leonello»; die übrigen Inschriften und Verzierungen wie bei dem vorhergehenden
Rohre. **)
*) Beschrieben bei Boeheim in Mitth. der Centr.-Comm., N. F. 12, 58, wo jedoch der Name von Nr. 40 nrichtig «l'unico» gelesen ist.
**) Nr. 42 beschrieben bei Leber, S. 444, Nr. 217.
59. 4-pfündiges Regimentsstück des Kirchenstaates, gegossen zwischen 1775 und 1799. Caliber 7'7 Cm., Länge 117 Cm. Am Vorderstücke (das später eingravirte) R. I., am Hinterstücke das Wappen des Papstes Pius VI.**)
60 und 6l. Zwei einpfündige Gebirgsgeschütze, gegossen von Chiappani in Trient 1801. Caliber 5'7 Cm., Länge 68 Cm. Die beiden Rohre haben keine Henkel, sind üüber ein älteres Modell gegossen und mit in Wachs geformten Wappen und Inschriften versehen; letztere lauten bei Nr. 60:
GIORNATA DEI (!) 23 STANCO DI
APRILE 1801 PATRIA und SERVIR GIOVE
RIGENERATA OR MARTE SERVO
bei Nr. 61: O PATRIA ! O SPE ME !
TRENTO
LI 23 APRILE 1801 auf beiden überdies:
GIVS ' CHIAPPANI ' F N.***)
*) Diese Geschütze wurden am 24. Juni 1866 in der Schlacht von Custozza erobert.
**) Erwähnt bei Leber, S. 456 und bei Boeheim, Mitth. der Centr.-Comm., N. F. 12, 59.
***) Beschrieben bei Boeheim, Mitth. der Centr.-Comm., N. F. 12, 60. —— Nach dem Abzug der französischen Besatzung wurde im April 1801 in Trient die geistliche Herrschaft
wiederhergestellt; füür die hiebei gebildete Büürgermiliz dürften die vorliegenden Rohre gegossen worden sein, und zwar, wie die Inschrift von Nr. 60 andeutet, aus eingeschmolzenen Kirchenglocken. Das Umgiessen der Glocken zu Kanonen wurde niemals eifriger betrieben als zu Zeiten der ersten französischen Republik, indem der Convent die Gemeinden im Februar 1793 hiezu ermächtigte und im April 1796 den Gebrauch der Glocken zu Cultuszwecken untersagte. Vgl. Otte, Glockenkunde (Leipzig 1884), S. 66 f. Dieses Beispiel scheint hier nachgewirkt zu haben.